Grundsätzlich ist jeder bei der Feuerwehr willkommen. Allerdings gibt es einige Anforderungen die erfüllt sein sollten.
– die Bereitschaft die Grundausbildung durchzulaufen
– eine für den Einsatz geeignete körperliche Verfassung
Ab 18 Jahren ist ein Eintritt in die Einsatzabteilung möglich. Ab 60 (auf Antrag auch 63) Jahren erfolgt der Übertritt aus der aktiven Einsatzabteilung in die Alters- und Ehrenabteilung.
Seit einiger Zeit ist es möglich, statt der Einsatzabteilung der sogenannten „Unterstützungsabteilung“ beizutreten, die der Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf verschiedenste Weise hilft. Bei Interesse melden Sie sich auch in diesen Fall gerne.
Unter 18 Jahren kann der Jugendfeuerwehr beigetreten werden.
Nein. In den Lehrgängen, wie beispielsweise dem Grundlehrgang, und bei Übungsdiensten wird alles, was für den Einsatz benötigt wird, vermittelt.
Am besten ist es, sich direkt bei den jeweiligen Einheitsführern zu melden. Sie werden einige Informationen abfragen und dann zum nächsten Dienstabend einladen. Dort kann man sich, völlig unverbindlich, ein Bild von der Arbeit der Feuerwehr machen, die Kameraden nach Erfahrungen und Tipps fragen und erstes Wissen sammeln.
Natürlich kann auch jedes andere Feuerwehrmitglied gefragt werden, sie leiten die Anfrage dann weiter. Eine Kontaktaufnahme ist auch über das Kontaktformular der Internetseite möglich.
Nach einigen Übungsdiensten ist es möglich einen offiziellen Aufnahmeantrag zu stellen. Nach der Aufnahme wird man mit der persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet und für den nächsten Grundlehrgang vorgesehen. Der Leiter der Feuerwehr wird die Aufnahme mit einer Urkunde bei der nächsten Möglichkeit amtlich machen.
Bei durchlaufener Grundausbildung in NRW ist die Aufnahme ohne Umwege möglich. Sollte die Ausbildung in einem anderen Bundesland stattgefunden haben, muss die Aufnahme im Einzelfall geprüft werden. In der Regel steht der Aufnahme aber nichts im Weg. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns.
Sie arbeiten im Stadtgebiet und sind in Ihrem Wohnort bereits in der Feuerwehr?
Um die Tagesverfügbarkeit unserer Einheiten sicherzustellen sind wir immer auf der Suche nach Mitgliedern die innerhalb des Stadtgebietes arbeiten. Die Zweitmitgliedschaft ist grundsätzlich immer möglich. Die Details klären die Leiter der Feuerwehren untereinander. Auch hier melden Sie sich bei Interesse bitte.
Die Grundausbildung findet auf Gemeindeebene statt. Die Städte Nieheim, Marienmünster, Bad Driburg und Steinheim haben sich zu einem Ausbildungsverbund zusammengeschlossen und bieten den Truppmannlehrgang zusammen an. Aufbauende Lehrgänge, wie etwa der Atemschutzgeräteträger oder Truppführer finden auf Ebene des Kreises statt. Ab dem Gruppenführerlehrgang ist die Ausbildungsstätte das Institut der Feuerwehr NRW in Münster.
Die regelmäßige Weiterbildung findet an den Standorten durch die Dienstabende statt.
Einzige Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und die Mitgliedschaft in der Feuerwehr. Allerdings gibt es, bis einige Übungsdienste besucht wurden, nicht direkt einen Funkmeldeempfänger für die Alarmierung. Außerdem werden die Einsatzkräfte nach ihrer Qualifikation eingesetzt. Ohne Grundausbildung kommen nur kleinere Tätigkeiten in Frage um die Eigengefährdung und die Gefährung anderer so niedrig wie möglich zu halten.
Weitere Informationen gibt es auch hier.
Sind noch Fragen offen? Einfach das Kontaktformular nutzen! Wir kümmern uns gerne um sämtliche Fragen rund um die Mitgliedschaft.
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